GEIG 2025: Neue Anforderungen an Ladeinfrastruktur
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bringt ab 2025 entscheidende Änderungen mit sich, die Immobilieneigentümer:innen und Unternehmen aktiv betreffen. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau moderner Ladeinfrastruktur voranzutreiben und die Weichen für eine zukunftssichere Elektromobilität zu stellen. Erfahren Sie, welche Anforderungen auf Sie zukommen und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.
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Ihr Weg zu einer GEIG-konformen Immobilie
Was ist das GEIG?
Das GEIG setzt die europäischen Vorgaben zur Förderung der Elektromobilität in deutsches Recht um. Es schreibt vor, dass bei Neubauten und umfangreichen Renovierungen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge integriert werden muss. Ziel ist es, sowohl die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge zu erweitern als auch eine langfristige Nutzung zu ermöglichen.
Für wen gilt das Gesetz?
Ab 2025 müssen alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt installieren – und das unabhängig von Renovierungen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Ladeinfrastruktur flächendeckend ausgebaut wird.
Anforderungen für Neubauten
Wohngebäude:
Gebäude mit mehr als fünf Stellplätzen müssen jeden Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für E-Mobilität ausstatten
Nichtwohngebäude:
Bei mehr als sechs Stellplätzen ist jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur zu versehen, und mindestens ein Ladepunkt muss installiert werden
Anforderungen bei Renovierungen
Wohngebäude:
Ab zehn Stellplätzen muss bei „größeren Renovierungen“, die mindestens 25 % der Gebäudehülle betreffen, jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden
Nichtwohngebäude:
Bei Renovierungen mit mehr als zehn Stellplätzen ist mindestens jeder fünfte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur auszustatten und mindestens ein Ladepunkt erforderlich
Neue Anforderungen ab 2026: Ladepunkte für Bürogebäude
Ab dem Jahr 2026 gelten verschärfte Regelungen für Bürogebäude mit mindestens fünf Stellplätzen: Jeder zweite Stellplatz muss mit einem Ladepunkt ausgestattet werden. Diese Vorschrift soll die Verbreitung von Ladeinfrastruktur weiter fördern und die Elektromobilität voranbringen.
Ausnahmen von der Regelung
Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, die berücksichtigt werden:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Wenn sie die Stellplätze selbst nutzen, sind sie von den Vorgaben des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ausgenommen
Renovierungskosten: Sollte die Installation der Ladeinfrastruktur mehr als 7 % der Gesamtkosten einer Renovierung ausmachen, entfällt die Verpflichtung
Öffentliche Gebäude: Für öffentliche Gebäude gelten spezielle Anforderungen, die in einigen Fällen das GEIG ersetzen oder ergänzen
Grundinstallation: Die Basis für moderne Ladeinfrastruktur
Die Installation von Ladeinfrastruktur stellt viele Immobilienbesitzer:innen vor neue Herausforderungen. Welche Maßnahmen sind notwendig, und welche Bestandteile müssen berücksichtigt werden, um eine nachhaltige und effiziente Lösung zu realisieren? Die spezifischen Anforderungen variieren je nach Gebäude und den individuellen Gegebenheiten.
Zu den grundlegenden Bestandteilen einer Ladeinfrastruktur gehören:
Netzanschluss: Anbindung an das bestehende Stromnetz
Verteilerschränke: Steuerung und Verteilung des Stroms
Kabelführung: Durchdachte Verkabelung, die die baulichen Gegebenheiten berücksichtigt
Lastmanagement: Intelligente Steuerung zur Vermeidung von Netzüberlastungen
Brandschutz: Sicherstellung, dass alle Installationen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen
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Quartierslösung: Gemeinsam Ladeinfrastruktur schaffen
Eine besonders interessante Option für Immobilienbesitzer:innen ist die sogenannte Quartierslösung. Diese ermöglicht es, gemeinsam Ladeinfrastruktur zu errichten und so sowohl die Elektrifizierung von Stellplätzen als auch die Investitionskosten zu teilen.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bietet hierfür einen rechtlichen Rahmen, der bestimmte Anforderungen definiert.
Was ist bei einer Quartierslösung zu beachten?
Die beteiligten Gebäude müssen nicht direkt nebeneinanderstehen Straßen oder andere Gebäude, die zwischen den Immobilien liegen, gelten nicht als Unterbrechung. Statt einer festen Anzahl intervenierender Gebäude orientiert sich das Gesetz an Entfernungen, die üblicherweise zu Fuß zurückgelegt werden, um einen Parkplatz zu suchen.
Bleiben Sie informiert, handeln Sie proaktiv und gestalten Sie die Zukunft Ihrer Immobilie nachhaltig und effizient.
Rechtlicher Hinweis:
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine verbindliche rechtliche Beratung dar.