WEMOG: Was Wohnungseigentümer über Ladeinfrastruktur wissen müssen
Das reformierte Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMOG) von 2020 erleichtert den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden und stärkt die Rechte von Wohnungseigentümern und Mietern. Ziel ist es, Elektromobilität flächendeckend zu fördern und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für moderne Infrastruktur zu schaffen.
Was regelt das WEMOG?
Rechte von Mietern und Eigentümern
Mieter und Wohnungseigentümer haben das Recht, bauliche Maßnahmen zur Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu verlangen. Bestehende Vereinbarungen, die dieses Recht einschränken, sind ungültig – auch in gewerblichen Mietverhältnissen. Eine Ablehnung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden.
Pflichten von WEGs und Eigentümern
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen Anträge auf Ladeinfrastruktur prüfen und in der Regel zustimmen, wenn keine unüberwindbaren Hindernisse vorliegen. Die Umsetzung wird durch klare gesetzliche Vorgaben erleichtert, die Konflikte innerhalb der Gemeinschaft minimieren.
Berücksichtigung bei Neubauten und Renovierungen
Das Gesetz schreibt vor, dass Ladeinfrastruktur bereits in die Planungen von Neubauten und umfangreichen Renovierungen aufgenommen werden muss. Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro unterliegen zusätzlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Ladepunkten.
Für zusätzliche Anforderungen an Ladeinfrastruktur bei Neubauten und Renovierungen lohnt ein Blick in den GEIG-Artikel. Erfahren Sie, welche Vorgaben ab 2025 gelten.
Herausforderungen und Lösungen
Die Umsetzung kann auf einige Hürden stoßen. Mögliche Lösungsansätze sind:
- Kostenverteilung: Die Aufteilung der Kosten unter den Eigentümern muss fair und transparent geregelt werden
- Technische Infrastruktur: Die Gebäudestruktur muss geeignet sein, etwa in Bezug auf Stromkapazitäten und Verkabelung
- Planung und Genehmigung: Klare Prozesse innerhalb der WEG können Verzögerungen vermeiden. Externe Beratung hilft oft, Hindernisse zu überwinden
Folgen: Investitionen in die Zukunft
Die Infrastruktur für Elektromobilität muss bereits in der Planung von Neubauten und Renovierungen berücksichtigt werden. Dies spart langfristig Kosten und stellt sicher, dass die Gebäude den Anforderungen einer nachhaltigen Mobilität gerecht werden. Wohnungseigentümergemeinschaften sollten frühzeitig handeln, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und Konflikte zu vermeiden. Nutzen Sie die Chance, Ihre Immobilie zukunftssicher und attraktiv für die Elektromobilität zu gestalten.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine verbindliche rechtliche Beratung.